Schwinger Immobilien

Ostengasse 24, 93047 Regensburg, Deutschland

Bewertungen

Hansi

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Quadratmeterpreis überdurchschnittlich hoch, bei einer Wohnung mit extrem undichten Fenstern und diversen Schäden. Trotz vor Unterzeichnung des Mietvertrages ausgemachter Reparatur diverser Schäden und Austausch der Fenster und mehrmaligen nachtelefonieren sind ein halbes Jahr nach Einzug noch immer die Fenster nicht ausgetauscht und Schäden nicht vollständig repariert. Im größten Zimmer ist die Isolierung und die Fenster so schlecht, dass trotz durchgehendem heizen auf Stufe 5 das Zimmer nicht warm wird! Bei den Vorgängern wurde ein Teil der Kaution einbehalten, nicht wegen Versäumnisse der Mieter, sondern weil Schwinger Immobilien auch ein halbes Jahr nach Kündigung noch immer nicht die Nebenkostenabrechnung geschafft hat und sie sich deshalb einen "Sicherheitseinbehalt" herausnehmen. Alle 3 Jahre wird die Miete um 10% erhöht.

Max B.

1 / 5

Bezüglich Objekt in Leipzig: Mieter werden wegen haltlosen und erfundenen Gründen abgemahnt in einem Ton, der an Beleidigung grenzt. Keller werden im Nachhinein aus dem Mietvertrag gestrichen ohne Ersatz oder finanzielle Kompensation zu bieten, da nicht zu behebender Schimmel und Feuchtigkeit nach Bezug aufgetreten sind. Gleichzeitig wird bei Lagerung kleinerer Gegenstände im Treppenhaus kostenpflichtige Räumung angedroht. Hausmeisterservice etwa einmal im Quartal vor Ort.

Michael Schottenhammel

5 / 5

Seriöser und vertrauensvoller Umgang, selbst bei Kleinigkeiten. Ich habe nur gute Erfahrungen gemacht mit dem Inhaber. Die Wohnungen sind immer in einem Top Zustand übergeben worden. Nur zu empfehlen!!

5 / 5

Alles super, von den Wohnungen her sind alle wirklich sehr gut! Der Vermieter ist seriös, nett und hilfsbereit! Danke Schwinger Immobilien, dank euch habe ich eine super Wohnung und sehr sehr nette und lustige Leite kenngelernt ! Nur zu empfehlen!

T. S.

1 / 5

unseriöser Vermieter, versucht unwirksame Vertragsklauseln durchzusetzen. Bei Anruf und Hinweis auf geltendes Recht wurde mir mitgeteilt: "was im BGB steht interessiert uns nicht". Tipp für die Mieter: §551 Abs. 2 BGB im Bezug auf die vereinbarte Mietkaution beachten und durchsetzen. Am Ende knickt Schwinger Immobilien natürlich immer ein, aber erst machen sie auf dicke Hose. Davon nicht beeindrucken lassen!

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