BONN & PARTNER | Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Hamburg (Bergedorf)

Alte Holstenstraße 59, 21029 Hamburg, Deutschland

Bewertungen

Konstantin Braun

5 / 5

Wir sind seit mittlerweile über 4 Jahren mit unserer Firma DYBILL Kunde bei Bonn & Partner. In der Anfangszeit wurde uns sehr viel unter die Arme gegriffen und wir wurden unterstützt, wo Bonn & Partner nur konnte. Dadurch war uns ein Weg geebnet, der uns half, uns aufs Daily Business zu konzentrieren und die Firma aufzubauen. Mittlerweile sind wir ein eingespieltes Team und die Zusammenarbeit ist in jeder Hinsicht top! Wir freuen uns auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.

Lasse Philipp Preissner

5 / 5

Vielen Dank an das Bonn & Partner Team für die äußerst kompetente und zuverlässige Beratung. Meine Steuerangelegenheiten wurden zielorientiert, zügig und mit hoher Expertise bearbeitet. Absoluter Wohlfühlmoment! Die Kanzlei ist zu 100% weiterzuempfehlen.

Lauritz 123

5 / 5

Wir wurden schnell, sehr kompetent und ausführlich zu unseren Fragen und Themen als junges Unternehmen beraten.

Marco Kleinert

5 / 5

Wir vertrauen seit vielen Jahren auf BONN & Partner und sind mit deren steuerlichen Beratung auf höchstem Niveau sehr zufrieden. Die zentrale Lage und äußerst ansprechenden Räumlichkeiten spiegeln die hohe Qualität wieder. Die einzelnen Mitarbeiter sind sehr nett und verbindlich. Tolles Team!

Tobias und Paula Bergmann

1 / 5

Im Jahr 2021 entschieden wir uns, Klienten bei Bonn & Partner zu werden, mit dem klaren Fokus auf eine zeitgerechte Abwicklung unserer Steuererklärungen. Im September 2022 reichten wir per E-Mail unsere Dokumente für die Steuererklärung des Jahres 2021 bei Bonn & Partner ein. Obwohl wir unser Anliegen deutlich machten und Verständnis für die hohe Arbeitsauslastung in Steuerberatungsbüros aufbrachten, wurde unsere Steuererklärung nicht bearbeitet. Bedauerlicherweise führten auch weitere Nachfragen, sei es per E-Mail oder telefonisch, zu keinen konkreten oder hilfreichen Antworten. Im Februar 2023 entschieden wir uns, das Mandat aufgrund der ausstehenden Fertigstellung unserer Steuererklärung für 2021 zu kündigen. Die nachfolgende Kommunikation gestaltete sich noch schwieriger. Wir erhielten von Bonn & Partner mehrere Abrechnungen, unter anderem für eine fast vollendete Steuererklärung des Jahres 2021. Es fehlten uns jedoch jegliche Informationen bezüglich des Fortschritts dieser Arbeiten, was zu Verwirrungen führte. Des Weiteren machte Bonn & Partner die Herausgabe unserer Daten an unsere neue Steuerberaterin von der Bezahlung dieser ausstehenden Rechnung abhängig. Obwohl dies gesetzlich zulässig ist, kann es für Mandanten problematisch sein, insbesondere wenn, wie in unserem Fall, eine Rechnung für eine angeblich nahezu fertige Steuererklärung ohne entsprechende Nachweise eingefordert wird. Nach langwierigen Diskussionen kamen wir überein, dass Bonn & Partner die Steuererklärung für 2021 fertigstellen sollte, da sie angeblich fast abgeschlossen war. Trotz der Begleichung der Rechnung und mehrmonatigem Warten, währenddessen wir zahlreiche E-Mails schickten und Anrufe tätigten, erfolgte keine Fertigstellung. Erst nachdem wir die Steuerkammer Hamburg eingeschaltet und die bevorstehende Abgabefrist beim Finanzamt (31.09.2023) näher rückte, begann Bonn & Partner mit aktiven Schritten. Die zahlreichen Rückfragen, die wir erhielten, erweckten den Eindruck, dass die Bearbeitung der Steuererklärung tatsächlich erst begonnen hatte. Am 29. August 2023 erhielten wir endlich die Unterlagen von Bonn & Partner, darunter auch eine fehlerhafte Rechnung. Ein Teil der darauf berechneten Leistungen wurde von Bonn & Partner tatsächlich nicht erbracht, wie wir durch schriftliche Belege nachweisen können. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch keine Mandanten von Bonn & Partner. Trotz eines auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels von 14 Tagen wurden wir unter Druck gesetzt, die Rechnung unverzüglich zu begleichen, um die fristgerechte Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt zu gewährleisten. Bei einer UG & Co. KG sind zwei Jahresabschlüsse notwendig. Wir haben dies klar per E-Mail kommuniziert und die entsprechenden Unterlagen für beide Jahresabschlüsse eingereicht. Jedoch hat Bonn & Partner am 29.08.2023 nur den Jahresabschluss für die UG i.L. und nicht den der Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) fertiggestellt, obwohl diese normalerweise zusammen bearbeitet werden. In unseren E-Mails wurde stets unter dem Betreff "Jahresabschlüsse UG & Co. KG und Verwaltung UG“ kommuniziert, doch am 29.08.2023 änderte Bonn & Partner diesen Betreff eigenmächtig. Angesichts der Tatsache, dass wir nur zwei Tage Zeit hatten, um alles zu überprüfen und wir keine Steuerexperten sind – dafür engagiert man schließlich einen Steuerberater –, empfinden wir diese Taktik als irreführend und hinterlässt bei uns einen bitteren Beigeschmack. Unsere Zusammenarbeit mit Bonn & Partner erwies sich, vorsichtig ausgedrückt, als eine aufschlussreiche Erfahrung, die unsere Geduld und Widerstandsfähigkeit auf die Probe stellte. Es war erstaunlich zu sehen, wie ein vermeintlich einfacher Vorgang sich in ein bemerkenswertes Beispiel für bürokratische Komplexität verwandeln konnte. Mit dem nahenden Ende von 2023 hoffen wir, dass Bonn & Partner diese Zeit als Chance sieht, das Jahr zu reflektieren, besonders im Hinblick auf die Bedeutung effizienter und transparenter Kundenbeziehungen. Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen viele Chancen für Wachstum und Erfolg.

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